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Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Bei dem Import von Produkten, die außerhalb der EG gekauft wurden – wie beispielsweise den USA – müssen bei der Einfuhr zusätzliche Beträge bezahlt werden. Dies sind: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchssteuern bei hochsteuerbaren Waren wie Alkohol und Tabak.
Die Errechnung der jeweilig fälligen Beträge richtet sich nach dem spezifischen Produkt. So werden keinerlei Abgaben fällig, wenn der Wert der Ware 22 Euro unterschreitet. Ansonsten muss die Höhe des Zollsatzes gesondert berechnet werden. Hierzu gibt es von der Bundesregierung folgende Informationen unter http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html#internethandel1
Wie geschieht die Abwicklung?
Bei Lieferung durch die Deutsche Post werden die Zollformalitäten für Sie geregelt und die Einfuhrabgaben werden bei Entgegennahme der Ware bezahlt. Es ist auch möglich, dass bestimmte Unterlage fehlen und die Deutsche Post die Zollanmeldung nicht eigenständig durchführen kann – dann muss die Verzollung beim Zollamt vorgenommen werden.
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